Abklärung
Die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers in die HIK wird geprüft, wenn eine psychologisch-pädagogische, allenfalls auch eine medizinische Abklärung vorliegt. Die förderdiagnostische Abklärung geschieht in der Regel durch die zuständige Erziehungsberatung bzw. durch den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst. Sie kann auch durch eine andere anerkannte Stelle erfolgen.
Abgebende Schulen
Sind die Schulleitungen und die momentan zuständigen Lehrkräfte über den vorgesehenen Schulwechsel informiert? Sind die pädagogischen Unterstützungen und Fördermassnahmen der Schule ausgeschöpft?
Aufnahme
Basis für die Aufnahme ist ein Gespräch mit den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler. Zur Vorbereitung seitens der HIK wird das ausgefüllte Anmeldeformular mit den persönlichen Angaben, der Bericht der Abklärung sowie Schulberichte und Schulzeugnisse benötigt. Weitere Bestandteile des Aufnahmeverfahrens sind Schnuppertage in der Klasse, Absprachen mit den involvierten Fachstellen sowie allfällige Auskünfte der momentan unterrichtenden Lehrpersonen.
Anmeldegebühr
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 100.– . Die Einzahlung kann auf das PC-Konto 30-904-9 oder über IBAN CH20 0900 0000 3000 0904 9 erfolgen. Auf Wunsch ist beim Sekretariat auch ein Einzahlungsschein erhältlich.
Kontakt/Anmeldung
Gerne informiert und berät die Schulleitung interessierte Eltern und ihre Kinder/Jugendlichen persönlich.